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Starkregen: Sind Sie versichert?
Wir haben alle erlebt, was in einer Starkregensaison passieren kann: Vor einem Jahr verloren an Erft und Ahr unzählige Menschen durch das Juli-Hochwasser ihr Heim und ihre Habseligkeiten. Die Schäden durch die Überschwemmungen, vor allem an den Gebäuden, beliefen sich auf mehr als acht Milliarden Euro - und das waren nur die versicherten Fälle. Denn nur knapp die Hälfte der Hausbesitzer ist in ihrer Gebäudeversicherung auch gegen Starkregen versichert.
Welche Schäden sichert die Wohngebäudeversicherung ab?
Eine einfache Versicherung deckt nur Schäden durch Sturm, Hagel, Leitungswasser und Feuer ab. Wer auch gegen Überschwemmung infolge von Fluss-Hochwasser und Starkregen abgesichert sein will, muss sich gegen Elementarschäden versichern. Hierzu zählen dann auch Lawinen, Erdbeben und Erdrutsch.
Nicht versichert durch eine Elementarschadenversicherung ist ein Rückstau, der durch eine überlastete Kanalisation über die Abflüsse ins Haus zurückgedrückt wird. Das ist ein Schadensfall, der extra abgesichert werden muss.
Diesen Extraschutz kann man auch über die Wohngebäudeversicherung abdecken, dafür muss nicht extra eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen werden.
Gegen eine Sturmflut oder Schäden durch Grundwasser kann man sich leider nicht versichern lassen.
Brauchen Sie eine Elementarschadenversicherung?
Es besteht keine Pflicht, eine Elementarschadenversicherung abzuschließen, das heißt, es liegt in Ihrer Entscheidung.
Wenn Sie wissen wollen, wie hoch die Gefahr für Ihr Haus ist, können Sie den Hochwassercheck (https://www.dieversicherer.de/versicherer/haus-garten/hochwasser-check) des Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) für Ihre Adresse durchführen. Auf dieser Seite können Sie Ihre individuelle Gefahreneinschätzung online überprüfen.
Nicht nur Hochwasser, auch Erdsenkungen oder Erdrutsche zählen zu den unerkannten Gefahren, vor allem in Gegenden wo Tage- oder Untertagebau betrieben wird oder wurde.
Und sollten Sie in einer Gegend wie der Vulkaneifel wohnen, ist sogar ein Vulkanausbruch versichert.
Welche Kosten werden ersetzt?
Falls durch eine Naturkatastrophe Ihre Wohnung, Ihr Haus und Ihr Hausrat beschädigt wurden, trägt die Versicherung die Kosten der Feststellung des Schadens und der Wiederherstellung.
Hierzu gehören Aufräum- oder Abbruchkosten, Reparatur- oder Renovierungskosten.
Im schlimmsten Fall wird der Wiederaufbau des Hauses finanziert und (über die Hausratversicherung) die Neuanschaffung von Möbeln usw.
Die Leistungen im Einzelnen hängen von Ihrem gewählten Tarif ab.
Was kostet der Elementarschutz?
Elementarschadenversicherungen sind nicht billig. Und gerade in Hochrisikogebieten kann es schwierig sein, einen Versicherer zu finden. Welche Kosten da auf Sie zukommen, hängt vom Gebäude ebenso ab wie vom genauen Standort. In Hochwassergebieten kann es vorkommen, dass Sie vom Versicherer vor Vertragsabschluss zu baulichen Veränderungen aufgefordert werden (bspw. spezielle Fenster, geflieste Räume in Erdgeschoss und Keller, Verlegung der elektrischen Geräte und der Heizungsanlage).
Fragen Sie mehrere Versicherer nach ihren Konditionen und vergleichen Sie die Angebote, ehe Sie sich entscheiden.
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